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Gleichheit Artikel
Buch-Tipp: Bild der Jahrhunderte. Bd. 17. Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit Runter mit der Rübe. . . Mit kleineren altersbedingten Gebrauchsspuren. Der Sturm auf die Bastille am 14. Juli 1789 gibt das Signal für einen neuen Abschnitt in der Geschichte der Menschheit. Freiheitliche Ideen und umwälzende Erkenntnisse verwandelten sich so in politische Aktion. Die Ideen von Freiheit-Gleichheit-Brüderlichkeit flammen wie... | |
In der Zahlentheorie beschreibt die Gleichheit zwei Zahlen, deren Differenz 0 ist.
Die Gleichheit zweier Abbildungen (f,g: M -> N) ist gegeben, wenn f(x) = g (x), für alle x, die Element von M sind.
(siehe auch: Äquivalenz)
Buch-Tipp: Das Märchen von der Gleichheit Ausführliche Beschreibung der Situation Ich bin von diesem Buch begeistert, denn es hat mir jede Menge Hintergrundinformationen und Denkanstöße zu dem Thema Frau und Beruf gegeben. Viele Situationen, die ich bisher ca. "erstaunt" festgestellt oder beobachtet hatte, wurden in einen verständlichen gesamtgesellschaftlichen Zusammenhang gebracht.... |
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Die Gleichheit (frz. égalité) ist ein verfassungsmäßiges Recht.
Buch-Tipp: Die Frau hat keinen Namen Macht den Frauen Mut ! Das Buch handelt von einer jungen Frau, die ihren eigenen Weg in der von Männer dominierten Gesellschaft geht und sich durchzusetzen weiss, privat sowie beruflich. Man sieht den Wandel, die die türkische Frau durchlebt: Mit der finanziellen Unabhängigkeit, steigert sich das Selbstbewusstsein und die Traditionen und veralteten... |
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Seine Ursprünge sind streitig, teilweise werden naturrechtliche Ursprünge angenommen, andere berufen sich auf die aus dem Demokratieprinzip erwachsene Gleichstellung aller Menschen. In dem Prinzip ist es ein bürgerlich-revolutionärer Grundsatz, der nicht zwingend an ein politisches System (Kommunismus o.ä.) gebunden ist, sondern viel eher liberale Wurzeln hat.
Buch-Tipp: Die Wiederentdeckung der Gleicheit Um ausführliche Informationen zum Buch " Die Wiederentdeckung der Gleicheit" zu bekommen klicken Sie bitte auf den Hyperlink oberhalb von diesem Text. Sie werden zum entsprechenden Buch auf der Händlerseite weiter geleitet. |
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Art. 3 des Grundgesetzes bestimmt:
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
Der Gleichheitssatz ist damit ein Menschenrecht und kommt allen, nicht ca. den Bürgern zuteil. Er verbietet damit Privilegierungen und Diskriminierungen gegenüber anderen. Neben dem Artikel wird der Gleichheitssatz noch in den Art. 6 Abs. 5, Art. 33 Abs. 1 - 3, Art. 38 Abs. 1 S. 1 GG betont.
Buch-Tipp: Elisabeth Selbert. Die große Anwältin der Gleichberechtigung. Die Frau, die uns Männern das alles eingebrockt hat Es ist ein Buch, dem man gar nicht genug Leser wünschen kann. Aus diesem hochinteressanten Buch ragt m. E. der Aufsatz von Roetteken sogar noch heraus, welcher sogar zu den wichtigsten Veröffentlichung überhaupt zählen dürfte.
Nach dem zweiten Weltkrieg sahen die Frauen in der Politik die... |
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Der verfassungsmäßig verkörperte Wesensgehalt ist die Gleichbehandlung von "wesentlich Gleichem". Eine Ungleichbehandlung bedarf daher einer Rechtfertigung (so das Bundesverfassungsgericht). Es ist kein tertium comparationis, das benötigt wird, sondern der gemeinsame Oberbegriff ("genus proximum") ist zentraler Anknüpfungspunkt des Vergleichs. Zusätzlich müssen die übrigen Unterscheidungsmerkmale ("differentia specifica") gegen einander abgewogen werden.
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Die Vornahme einer willkürlichen Handlung ist durch den Gleichheitsgrundsatz aus Art. 3 GG verboten. Jedoch beruht die Beurteilung auf einer Evidenzkontrolle: Wird allein ein sachlicher Grund für die Entscheidung anzuführen zu sein, ist die Entscheidung willkürfrei.
Eine Ungleichbehandlung bedarf daher immer eines legitimen Zweckes. Ferner muss die Ungleichbehandlung auch notwendig sein.
Buch-Tipp: Frauen - Geschichte ein Buch für Jeder"mann" Ute Frevert, kein unbeschriebenes Blatt in der Geschlechterforschung, beschreibt in diesem Buch die Stellung der Frau vom ausgehenden 18. Jahrhundert bis in die achtziger Jahre. Wie wurden Frauen wahrgenommen in dem 19. Jahrhundert und wie nahmen sie sich selbst wahr? Welche emanzipatrorischen Errungenschaften haben... |
Gleichberechtigung (Art. 3 Abs. 2 GG) | |
Die Gleichberechtigung ist in Deutschland in dem wesentlichen verwirklicht. Sie findet ihre Grenzen immer dort, wo auf die körperlichen bzw. biologischen Unterschiede (z.B. Arbeitsrecht) abgestellt wird.
Buch-Tipp: Frauen im Laufgitter. Offene Worte zur Stellung der Frau Ein geniales, zeitloses Werk Sie analysiert sämtliche Lebensbereiche von ihrem Standpunkt als Frau, und kommt zu interessanten, klaren Einblicken und Schlußfolgerungen ohne Zuckerguß. Dieses Buch hat mich sehr bewegt und mir eine völlig neue Sicht geschenkt. Dieses Buch sollte jeder Ehemann gelesen haben. |
Folgen von Gleichheitsverstößen | |
Gesetze sind verfassungswidrig, wenn sie gegen Art. 3 verstoßen, gegen die Verwaltung ist der Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten eröffnet. Gleichheitsverstöße durch die Rechtsprechung sind umstritten, weil ansonsten die Rechtsfortbildung durch die Gerichte möglicherweise ausgeschlossen wäre. Hier ist die Elastizität daher größer.
Buch-Tipp: Frauen in der Geschichte des Rechts. Von der Frühen Neuzeit bis zur Gegenwart eine historische Rückschau! Dieses Buch unternimmt zu mersten Mal den Versuch, unseren Stand des Wissens über die Rechtstellung von Frauen in dem deutschsprachigen Raum seit der Frühen Neuzeit bis heute zu dokumentieren. Es stellt sich die Frage, ob und inwieweit rechtliche Normen für Männer und Frauen unterschiedliche Geltung beanspruchen, ob und... |
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